Datengrundlage sind auch bei "VetAmUR" die Arzneimittelanwendungs- und -abgabebelege (kurz AuA). Des Weiteren werden zu jedem Betrieb Art und Anzahl der gehaltenen Tiere und ggf. Angaben zu einzelnen Durchgängen (Ein- und Ausstalldatum, Anzahl ein- und ausgestallter Tiere) erfasst.
Die Arzneimittelanwendungs- und -abgabebelege stellen die wesentliche Datenquelle zur Erfassung des Antibiotikaeinsatzes auf Bestandsebene dar. Der/die Tierärzt:in dokumentiert hier u.a. alle angewendeten und abgegebenen Medikamente. Dies kann handschriftlich, aber auch elektronisch mit Hilfe von Praxisverwaltungsprogrammen vorgenommen werden. Das Original bzw. ein Ausdruck aus der Praxisverwaltungssoftware verbleibt beim Landwirt landwirtschaftlichen Betrieb, einen Durchschlag oder eine Kopie behält der/die Tierärzt:in. Beide Belege müssen laut Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV, § 13 zur Nachweispflicht) über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahrt werden.
Folgende Informationen sollten übermittelt werden:
Anwendungs- und Abgabebelege (nur Antibiotika-Belege)
Alle auf dem AuA vermerkten Angaben werden von Projektmitarbeiter:innen in die projekteigene Datenbank übertragen. Personenbezogene Angaben auf dem AuA werden einzig in pseudonymisierter Form in die Datenbank eingepflegt.
Weiterhin wird eine Dokumentation der Resistenzprüfungen erbeten. Da diese nicht einheitlich geregelt ist, wird hier auf die individuellen Gegebenheiten der teilnehmenden Tierärzt:innen eingegangen. Die Informationen können handschriftlich, per PDF oder mithilfe der Praxissoftware übermittelt werden und sollten möglichst folgende Punkte umfassen:
Empfindlichkeitstestung
In folgendem Dokument finden Sie genauere Informationen dazu, welche Daten im VetAmUR-Projekt erhoben werden.
Informationskatalog
Rekrutierung der Teilnehmer, Datenerfassung, Auswertung:
Tierärztin Clarissa Bonzelett
Tel.: +49 (0)511-953-7959
Clarissa.Bonzelett@tiho-hannover.de
Tierärztin Betty Rehberg
Tel.: +49 (0)511-953-7970
Betty.Rehberg@tiho-hannover.de